Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung
§ 15 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nicht anderes bestimmt ist.
(2) § 12 Nr. 1 bis 3, 6 bis 8 tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.