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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.
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