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Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

WAStAÜStVtrG

Ausfertigungsdatum: 04.12.2018

Vollzitat:

"Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 4.12.2018 I 2257 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 dieses G am 12.12.2018 in Kraft getreten.
Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 
Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)


(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)