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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf
§ 3 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.