Bei der Anmeldung nach Absatz 1 und bei dem Antrag auf eine Genehmigung nach Absatz 2 sind anzugeben:
- 1.
der Name des Anmeldenden oder des Antragstellers und des Schiffsführers;
- 2.
der Name oder die Bezeichnung des Fahrzeuges sowie bei Verbänden ihre Art und Zusammensetzung;
- 3.
die Schleusen, die durchfahren werden sollen:
- 4.
der Zeitpunkt des voraussichtlichen Eintreffens an den Schleusen.