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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
§ 3 Form der Verträge

Die nach den in § 1 genannten Rechtsakten abzuschließenden Lagerverträge haben dem von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger bekannt gemachten Muster zu entsprechen.