zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (WeinSBV)
§ 12
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular