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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut
§ 4 

Bis zur Bestimmung des Stammkapitals in dem Gesellschaftsvertrag beträgt das Stammkapital einhunderttausend Deutsche Mark.