Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher (Wohnungsgrundbuchverfügung - WGV)
Anlage 4 (zu § 9)
(Probeeintragungen in einen Hypothekenbrief bei Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes)

(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Hypothekenbriefes,
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 81)