(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1873)
Rechenschritte und Rundungen
- 1.
- „M“ ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung (§ 19 Abs. 1 Satz 2). Bei der Umrechnung der ungerundeten zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung im Sinne der §§ 11 und 12 („M*“) auf „M“ gilt:
Um „M“ zu erhalten, ist „M*“ auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn „M*“ nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn „M*“ durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt „M*“ unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen. - 2.
- „Y“ ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen (§ 19 Abs. 1 Satz 3). Bei der Umrechnung des ungerundeten monatlichen Gesamteinkommens im Sinne des § 13 („Y*“) auf „Y“ gilt:
Um „Y“ zu erhalten, ist „Y*“ auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn es nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn „Y*“ durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt „Y*“ unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen. - 3.
- Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:
1
Haushalts-
mitglied2
Haushalts-
mitglieder3
Haushalts-
mitglieder4
Haushalts-
mitglieder5
Haushalts-
mitglieder6
Haushalts-
mitgliederM 45 55 65 75 85 85 Y 205 245 265 315 345 365 7
Haushalts-
mitglieder8
Haushalts-
mitglieder9
Haushalts-
mitglieder10
Haushalts-
mitglieder11
Haushalts-
mitglieder12
Haushalts-
mitgliederM 95 105 115 125 155 245 Y 385 415 585 805 1 085 1 255 - 4.
- Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 1) und für „M“ und „Y“ in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:Berechnung der Dezimalzahlen
z1 = a + b ·M + c ·Y,
z2 = z1 ·Y,
z3 = M – z2,
z4 = 1,08 · z3.
Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen. - 5.
- Dieser ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist.
