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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes 1 (Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung - WpI-InhKontrollV)
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
Formular WpI-EENP
Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 8 - 17)
 
            
   Ident-Nr. Zielunternehmen 
 Der interessierte Erwerber ist eine natürliche Person.          
   Ident-Nr. Anzeigepflichtiger 
 Hiermit zeige ich die/ den          
   Wird von der Behörde ausgefüllt 
            
 
Absicht des Erwerbs
Absicht der Erhöhung
unabsichtlichen Erwerb
unabsichtliche Erhöhung
 
einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen1 ) an:
Firma
(laut Registereintragung)
 
Rechtsform 
Sitz mit Postleitzahl 
Anschrift der Hauptniederlassung
 Straße, Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
LEI2  
 
Hat der interessierte Erwerber nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen?
 nein       ja
 
Erklärung, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
 
 
1. Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers
Angaben zur Person
Familienname 
Geburtsname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 
Geburtsort, Geburtsstaat 
Staatsangehörigkeit 
Anschrift des Hauptwohnsitzes
 Straße, Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
Staat 
Persönliche nationale Identifikationsnummer3  
Angaben zur Firma, sofern vorhanden
 Firma
(laut Registereintragung)
 
Sitz mit Postleitzahl 
Sitzstaat 
Ordnungsmerkmale Registereintragung2 
 
2. Angaben eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn der Empfangsbevollmächtigte eine natürliche Person ist.
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 
Anschrift
 Straße, Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Empfangsbevollmächtigte keine natürliche Person ist.
Firma
(laut Registereintragung)
 
Rechtsform 
Sitz mit Postleitzahl 
Anschrift
 Straße, Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
Ordnungsmerkmale Registereintragung2 
LEI2 
 
3. Weitere Angaben zum interessierten Erwerber
Hat der interessierte Erwerber Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 14 Satz 3 KAGB oder AIF-Verwaltungsgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 14 Satz 2 KAGB?
 nein ja
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind4 .
 
4. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
4.1.1 Könnte auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden, obwohl weniger als 10 % oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden?
 nein ja
Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.
4.1.2 Erfolgt der Erwerb/ die Erhöhung der bedeutenden Beteiligung im Zusammenwirken mit anderen Personen?
 nein ja
Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Personen und die Gründe dafür anzugeben sind.
4.2 Informationen zu den Anteilen am Zielunternehmen, die der interessierte Erwerber vor dem beabsichtigten Erwerb hält5 6
Artikel 7 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat, Ordnungs-
merkmale Registereintragung2,
bei natürlichen Personen neben
Firma (falls vorhanden) voll-
ständiger Name und Geburts-
datum, Rechtsträgerkennung2
Kapitalanteil7 8 Kapital
des
Unter-
nehmens9
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil10
in
Prozent
Verhältnis
zum Ziel-
unter-
nehmen11
%Nennwert
Tsd. Euro
Marktwert
Tsd. Euro
AnzahlArt
         
        
         
        
         
        
4.3 Informationen zu den Anteilen am Zielunternehmen, die der interessierte Erwerber nach dem beabsichtigten Erwerb hält bzw. zu halten beabsichtigt
Artikel 7 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat, Ordnungs-
merkmale Registereintragung2,
bei natürlichen Personen neben
Firma (falls vorhanden) voll-
ständiger Name und Geburts-
datum, Rechtsträgerkennung2
Kapitalanteil7, 8Kapital
des
Unter-
nehmens9
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil10
in
Prozent
Verhältnis
zum Ziel-
unter-
nehmen11
%Nennwert
Tsd. Euro
Marktwert
Tsd. Euro
AnzahlArt
         
        
         
        
         
        
Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt _ _ _ %.
 
5. Beizufügende Anlagen
5.1 Kann auf die Einreichung einzelner Anlagen entsprechend § 8 WpI-InhKontrollV oder Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 verzichtet werden?
 nein ja
Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.
5.2 Liste der AnlagenAnlage liegt bei
Checkliste der einzureichenden Unterlagen nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 5.1 dieses Formulars nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Formular WpI-KB nach § 5 Absatz 3 Satz 1 WpI-InhKontrollV nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 3 WpI-InhKontrollV oder Artikel 13 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2 WpI-InhKontrollV nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
 
6. Kontaktperson für Rückfragen:
Familienname 
Vorname 
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
 
E-Mail-Adresse 
 
7. Unterschriften
7.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/ Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
7.2 Wenn der Anzeigepflichtige die Anzeige selbst abgibt, bitte hier unterschreiben:



Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
7.3 Wenn der Anzeigepflichtige die Anzeige nicht selbst abgibt, sind hier die Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen einzutragen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:12
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
 
Checkliste nach Nummer 5.2 des Formulars WpI-EENP
 
(Wenn „nicht erforderlich“ angekreuzt wird, ist dies jeweils zu begründen.)
Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers
(Artikel 3 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird
§ 6 Absatz 1 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Lebenslauf, der den Vorgaben des § 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV entspricht13
§ 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Zusätzliche Angaben zum interessierten Erwerber
(Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Angaben zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der WpI-InhKontrollV)
§ 5 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Führungszeugnis14 zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und die Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt.
EU-Behördenführungszeugnis14 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt.
Weitere ausländische Unterlagen14 eines jeden Wohnsitzstaates der letzten 10 Jahre.
§ 6 Absatz 4 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und Artikel 6 Buchstabe d Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 wurde beantragt
(wird direkt an die
BaFin versandt)
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister14 gem. § 150 GewO
Für Personen, die mit der Führung der Geschäfte eines Unternehmens im Ausland betraut sind und/oder waren, ist ein Zeugnis14 der betreffenden ausländischen Stelle, soweit verfügbar, vorzulegen.
§ 6 Absatz 5 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und Artikel 6 Buchstabe d Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Informationen zur aktuellen Finanzlage des interessierten Erwerbers, einschließlich Angaben zu seinen Einnahmequellen, seinen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und zu den Pfandrechten und Garantien, die er gewährt bzw. erhalten hat
Artikel 4 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Beschreibung der Geschäftstätigkeiten des interessierten Erwerbers
Artikel 4 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Finanzinformationen, insbesondere auch Ratings und öffentlich verfügbare Berichte zu den vom interessierten Erwerber kontrollierten oder geleiteten Unternehmen sowie gegebenenfalls zum interessierten Erwerber
Artikel 4 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Beschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen15 oder Beziehungen des interessierten Erwerbers an/zu:
1.
anderen derzeitigen Anteilseignern des Zielunternehmens
2.
Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte16 des Zielunternehmens auszuüben
3.
Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans nach den einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder der Geschäftsleitung des Zielunternehmens
4.
dem Zielunternehmen selbst und seiner Gruppe
Artikel 4 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Informationen über etwaige Interessenkonflikte zwischen dem interessierten Erwerber und dem Zielunternehmen und mögliche Lösungen für den Umgang mit diesen Interessenkonflikten
Artikel 4 Buchstabe g der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden
(Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Ist nach dem Erwerb ein Austausch der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, geplant?
 Nein
 Ja (Es sind vollständige Angaben nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu den Personen zu machen.)
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Angaben zum beabsichtigten Erwerb
(Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Einzelheiten zu den Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb einschließlich der strategischen Investitionen oder Portfolioinvestitionen
Artikel 7 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Beschreibung etwaiger mit anderen Parteien abgestimmter Maßnahmen, unter anderem des Beitrags dieser anderen Parteien zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs, der Art der Beteiligung an den Finanzvereinbarungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb und der künftigen organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb
Artikel 7 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Inhalt möglicherweise geplanter Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern in Bezug auf das Zielunternehmen
Artikel 7 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Angabe des beabsichtigten Kaufpreises und die bei der Festsetzung dieses Preises zugrunde gelegten Kriterien und, falls ein Unterschied zwischen dem Marktwert und dem beabsichtigten Kaufpreis besteht, eine Erklärung, warum dies der Fall ist
Kaufvertrag
Artikel 7 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Angaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und zu ihren Auswirkungen auf die Aufsicht
(Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Analyse der Auswirkungen des beabsichtigten Erwerbs auf die Fähigkeit des Zielunternehmens, seiner Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitig präzise Informationen zu übermitteln, auch infolge enger Verbindungen zwischen dem interessierten Erwerber und dem Zielunternehmen
Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Angaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs
(Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Detaillierte Angaben zum Einsatz privater Finanzierungsquellen sowie zu Herkunft und Verfügbarkeit der Mittel, einschließlich einschlägiger dokumentarischer Nachweise darüber, dass der beabsichtigte Erwerb nicht auf Geldwäsche abzielt
Artikel 9 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Detaillierte Angaben zur Art der Zahlung des beabsichtigten Erwerbs und zu dem zur Übertragung der Mittel verwendeten Netzwerk
Artikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Detaillierte Angaben zum Zugang zu Kapitalquellen und Finanzmärkten, unter anderem detaillierte Angaben zu den zu emittierenden Finanzinstrumenten
Artikel 9 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Angaben zum Fremdkapitaleinsatz, unter anderem den Namen der einschlägigen Geldgeber und die Einzelheiten zu den gewährten Fazilitäten, einschließlich Laufzeiten, Bedingungen, Pfandrechten und Garantien sowie Informationen zur Herkunft der Einnahmen, die für die Rückzahlung derartiger Darlehen verwendet werden sollen, und zur Herkunft des Fremdkapitals, wenn der Kreditgeber kein beaufsichtigtes Finanzinstitut ist
Artikel 9 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Informationen zu etwaigen Finanzvereinbarungen mit anderen Anteilseignern des Zielunternehmens
Artikel 9 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Informationen zu den Vermögenswerten des interessierten Erwerbers oder des Zielunternehmens, die im Hinblick auf die Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs veräußert werden sollen, sowie die Bedingungen der Veräußerung, darunter Preis, Bewertung, Einzelheiten zu den Merkmalen der Vermögenswerte sowie Informationen darüber, wann und wie die Vermögenswerte erworben wurden
Artikel 9 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 %
(Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)17
Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet:
Zeitraum, während dessen der interessierte Erwerber seine Beteiligung nach dem beabsichtigten Erwerb zu halten plant, und die etwaige Absicht des interessierten Erwerbers, die Höhe seiner Beteiligung in absehbarer Zukunft aufzustocken, zu verringern bzw. beizubehalten
Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob er eine aktive Rolle als Minderheitsanteilseigner zu spielen beabsichtigt, und die Gründe dafür
Informationen zur Finanzlage des interessierten Erwerbers und zu seiner Bereitschaft, das Zielunternehmen mit weiteren Eigenmitteln zu unterstützen, wenn dies für die Entwicklung der Tätigkeiten des Zielunternehmens oder im Falle finanzieller Schwierigkeiten erforderlich sein sollte
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 %
(Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet:
alle in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Informationen
Einzelheiten zu dem Einfluss, den der interessierte Erwerber auf die Finanzlage im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen, unter anderem auf die Dividendenpolitik, die strategische Entwicklung und die Mittelzuweisung des Zielunternehmens, auszuüben plant
Beschreibung der mittelfristigen Absichten und Erwartungen des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, die alle in Artikel 12 Absatz 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Elemente umfasst
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr
(Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)18
Geschäftsplan, der ggf. Folgendes beinhaltet:
Strategischer Entwicklungsplan (Artikel 12 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Vorausschätzungen für die Abschlüsse des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Darstellung der Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmensführung und die allgemeine Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
 nicht erforderlich
 ja, Nr. _ _
 wird nachgereicht
Ggf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen)
  
  
  
1
Nach § 1 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946.
2
Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
3
Nur anzugeben, sofern vorhanden.
4
Es sind jeweils anzugeben: Firma, Rechtsform, Sitz und Sitzstaat, Anschrift des Hauptsitzes der Geschäftsleitung, Registereintragung (soweit vorhanden), Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Identitätsnummer (unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird).
5
Bei komplexen Beteiligungsstrukturen, mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt, ist das Formular „Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen“ auszufüllen und als Anlage beizufügen.
6
Bei mittelbar gehaltenen Beteiligungen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen anzugeben. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.
7
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in Landeswährung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtags umzurechnen.
8
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
9
Ggf. ist zusätzlich der Betrag in Landeswährung anzugeben.
10
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
11
Ggf. ist anzugeben, ob es sich um ein Mutter- oder Schwesterunternehmen handelt.
12
Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
13
Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und wahr sein. Alle Zeitangaben müssen monatsgenau erfolgen.
14
Zum Zeitpunkt des Einreichens darf das Dokument nicht älter als drei Monate sein.
15
Den finanziellen Interessen werden Kreditgeschäfte, Garantien und Pfandrechte und den nichtfinanziellen Interessen familiäre oder andere enge Beziehungen zugerechnet.
16
Die entsprechenden Definitionen sind Artikel 4 Buchstabe f Nummer 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu entnehmen.
17
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 haben die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten interessierten Erwerber die Informationen nach Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 vorzulegen, wenn auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung der Beteiligungsstruktur des Zielunternehmens festgestellt wird, dass der durch die Beteiligung des interessierten Erwerbers ausgeübte Einfluss dem durch Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % ausgeübten Einfluss entspräche.
18
Nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 muss der interessierte Erwerber diese Informationen nicht vorlegen, wenn es sich um ein in der Union zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen handelt und das Zielunternehmen nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, keinen Eigenhandel, das Emissions- und/oder Platzierungsgeschäft betreibt und im Falle der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung das verwaltete Vermögen unter 500 Mio. Euro liegt.