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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin* (Werksteinherstellerausbildungsverordnung - WStHAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
§  6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
 
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
 
§  7Ziel und Zeitpunkt
§  8Inhalt
§  9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich Versetzen von Werksteinen
§ 11Prüfungsbereich Instandsetzen von Werksteinen
 
Abschnitt 3
Gesellenprüfung
 
§ 12Ziel und Zeitpunkt
§ 13Inhalt
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich Bearbeiten von Oberflächen
§ 16Prüfungsbereich Herstellen von Werksteinen
§ 17Prüfungsbereich Terrazzo- und Werksteintechnik
§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
 
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
 
§ 20Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 21Inkrafttreten
 
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin