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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus (WTO)
§ 1 

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.