Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung 1 (Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung - WuSolvV) § 53KSA-Bemessungsgrundlage einer Verbriefungsposition
Die KSA-Bemessungsgrundlage einer Verbriefungsposition entspricht ihrer KSA-Bemessungsgrundlage nach § 36.