Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung 1 (Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung - WuSolvV) § 9Derivative Adressenausfallrisikopositionen
Derivative Adressenausfallrisikopositionen sind Derivate nach § 19 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes mit Ausnahme von Stillhalterverpflichtungen aus Optionen.