Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Die zahnärztliche Ausbildung umfaßt
1.
ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;
2.
folgende staatliche Prüfungen:
a)
die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
b)
die zahnärztliche Vorprüfung und
c)
die zahnärztliche Prüfung.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 zehn Semester und sechs Monate.