Die zahnärztliche Ausbildung umfaßt
- 1.
- ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;
- 2.
- folgende staatliche Prüfungen:
- a)
- die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
- b)
- die zahnärztliche Vorprüfung und
- c)
- die zahnärztliche Prüfung.
