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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV)
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
ESTZAG
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)

   Stand Ende                 
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Aktiva




Barreserve  
 0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

      
Forderungen an Kreditinstitute  
 0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
  darunter:  
  0211auf Treuhandkonten0211      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  0221täglich fällig0221      
  0222andere Forderungen0222      
Forderungen an Kunden  
 0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

      
  darunter:  
  0311aus Provisionen0311      
  0312aus Krediten0312      
  darunter:  
  0313aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG  
 0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
 0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
Summe: (0410 + 0420)0400      
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere  
 Geldmarktpapiere  
  0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
 Anleihen und Schuld-
verschreibungen
  
  0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

      
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere  
 0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Beteiligungen  
 0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
  darunter:  
  0711an Kreditinstituten0711      
  0712an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
  0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  darunter:  
  0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Anteile an verbundenen Unternehmen  
 0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810      
  darunter:  
  0811an Kreditinstituten0811      
  0812an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
  0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  darunter:  
  0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Immaterielle Anlagewerte  
 0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Sachanlagen  
 1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Sonstige Vermögensgegenstände  
 1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Rechnungsabgrenzungsposten  
 1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Aktive latente Steuern1400      
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung

1600

      




 
Passiva




Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten
  
 1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
  davon:  
  1811täglich fällig1811      
  1812mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  davon:  
  1821täglich fällig1821      
  1822mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden  
 1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
  davon:  
  1911Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
  darunter:  
  1912auf Zahlungskonten1912      
  darunter:  
  1913aus der Ausgabe von
E-Geld

1913

      
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten  
 2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
 2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
Summe: (2010 + 2020)2000      
Sonstige Verbindlichkeiten  
 2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Rechnungsabgrenzungsposten  
 2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Rückstellungen  
 2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2310

      
Passive latente Steuern2400      
Nachrangige Verbindlichkeiten  
 2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2510

      

Unwiderrufliche Kreditzusagen
  
 3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3010

      
Eventualverbindlichkeiten  
 3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
3110)

9010

      
      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.