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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte (Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung - ZahlPrüfbV)
Anlage 3 (zu § 23)
Datenübersicht für Zahlungs- und E-Geld-Institute

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3654 - 3657;
bezüglich einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


Position Berichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen   
 1.Personalbestand gemäß § 267 Abs. 5 HGB001  
(2)Daten zur Vermögenslage   
 1.Bestand Reserven nach § 340f HGB   
  a)nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigte stille
Reserven nach § 340f HGB

002
  
 2.Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren   
  a)Bruttobetrag der Kursreserven301  
  b)Nettobetrag der Kursreserven1) 302  
 3.Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
   
  a)Bruttobetrag der Kursreserven303  
  b)Nettobetrag der Kursreserven1) 304  
 4.Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen


305
  
 5.Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen


306
  
 6.Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d. F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden)

005
  
 7.Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche402  
(3)Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung   
 1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten
022
  
     250Stk.Stk.
 2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten

023
  
     251Stk.Stk.
 3.Dem Zahlungsinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten   
  a)Zusagen024  
  b)Inanspruchnahme025  
(4)Daten zur Ertragslage   
  1.Zinsergebnis   
  a)Zinserträge2) 029  
  b)Zinsaufwendungen030  
  c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für
nachrangige Verbindlichkeiten

031
  
  d)Zinsergebnis032  
  2.Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen403  
  3.Provisionsergebnis3)    
  a)Provisionserträge313  
  b)Provisionsaufwendungen314  
  c)Provisionsergebnis033  
  4.Nettoergebnis nach § 340c Abs. 1 HGB   
  a)aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands034  
  b)aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 035  
  c)aus Geschäften mit Derivaten036  
  5.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft5) 037  
  6.Bewertungsergebnis nach dem strengen Niederstwertprinzip405  
  7.Allgemeiner Verwaltungsaufwand   
  a)Personalaufwand6) 038  
  b)andere Verwaltungsaufwendungen7) 039  
  8.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen   
  a)Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen

044
  
  b)andere sonstige und außerordentliche Erträge8) 045  
  c)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen

046
  
  d)andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen9) 047  
  9.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048  
 10.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
  
 11.Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB
050
  
 12.Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB 
051
  
 13.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052
  
 14.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053  
 15.Verlustvortrag aus dem Vorjahr054  
 16.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055  
 17.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056  
 18.Entnahmen aus Genussrechtskapital057  
 19.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058  
(5)Daten zum Kreditgeschäft10)    
 1.Höhe des Kreditvolumens073  
  a)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen420  
 2.Geprüftes Bruttokreditvolumen10) 421  
 3.Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen11) 080  
 4.Einzelwertberichtigungen   
  a)Bestand in der Vorjahresbilanz332  
  b)Verbrauch333  
  c)Auflösung334  
  d)Bildung335  
  e)neuer Stand336  
 5.Rückstellungen im Kreditgeschäft12)    
  a)Bestand in der Vorjahresbilanz337  
  b)Verbrauch338  
  c)Auflösung339  
  d)Bildung340  
  e)neuer Stand341  
 6.Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung
086
  
(6)Bilanzunwirksame Ansprüche   
 1.Bare bilanzunwirksame Ansprüche   
  a)im Berichtsjahr13) 091  
  b)Bestand am Jahresende092  
 2.Unbare bilanzunwirksame Ansprüche   
  a)im Berichtsjahr13) 093  
  b)Bestand am Jahresende094  
(7)Ergänzende Angaben   
 1.Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB   
  a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095  
  b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096  
 2.Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Abs. 4 Satz 4 HGB)
106
  
 3.Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 RechZahlV)   
  a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
107
  
  b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nr. 6)

108
  
 4.Nachrangige Vermögensgegenstände   
  a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112  
  b)nachrangige Forderungen an Kunden113  
  c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114  
 5.Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit § 7 RechZahlV   
  a)Forderungen an Kreditinstitute aus Zahlungsdiensten
(Aktivposten Nr. 2 a) mit einer Restlaufzeit
   
   aa)bis drei Monate650  
   bb)mehr als drei Monate bis sechs Monate651  
   cc)mehr als sechs Monate bis zwölf Monate652  
   dd)mehr als zwölf Monate653  
  b)Forderungen an Kreditinstitute aus sonstigen Tätigkeiten
(Aktivposten Nr. 2 b) mit einer Restlaufzeit
   
   aa)bis drei Monate654  
   bb)mehr als drei Monate bis sechs Monate655  
   cc)mehr als sechs Monate bis zwölf Monate656  
   dd)mehr als zwölf Monate657  
  c)Forderungen an Kunden aus Zahlungsdiensten
(Aktivposten Nr. 3 a) mit einer Restlaufzeit
   
   aa)bis drei Monate658  
   bb)mehr als drei Monate bis sechs Monate659  
   cc)mehr als sechs Monate bis zwölf Monate660  
   dd)mehr als zwölf Monate661  
  d)Forderungen an Kunden aus sonstigen Tätigkeiten
(Aktivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
   
   aa)bis drei Monate662  
   bb)mehr als drei Monate bis sechs Monate663  
   cc)mehr als sechs Monate bis zwölf Monate664  
   dd)mehr als zwölf Monate665  
  e)Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Zahlungsdiensten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
(Passivposten Nr. 1 a) mit einer Restlaufzeit
   
   aa)bis drei Monate666  
   bb)mehr als drei Monate bis sechs Monate667  
   cc)mehr als sechs Monate bis zwölf Monate668  
   dd)mehr als zwölf Monate669  
  f)Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus sonstigen Tätigkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeit   
   aa)bis drei Monate670  
   bb)mehr als drei Monate bis sechs Monate671  
   cc)mehr als sechs Monate bis zwölf Monate672  
   dd)mehr als zwölf Monate673  
  g)Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten aus Zahlungsdiensten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
(Passivposten Nr. 3 a) mit einer Restlaufzeit
   
   aa)bis drei Monate674  
   bb)mehr als drei Monate bis sechs Monate675  
   cc)mehr als sechs Monate bis zwölf Monate676  
   dd)mehr als zwölf Monate677  
  h)im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 3)
enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit

378
  
  i)im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

379
  
1)
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2)
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3)
Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
4)
Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
5)
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
6)
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
7)
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier auch alle Steuern mit Ausnahme der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
8)
Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
9)
Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
10)
Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff des § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. §§ 9 bis 14 GroMiKV). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
11)
Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
12)
Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nummer 8 anzugeben.
13)
Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).