Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, sofern der Rat der Europäischen Union die Festlegung gemäß Artikel 17 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2003/48/EG trifft. Anderenfalls tritt die Verordnung zu dem Zeitpunkt in Kraft, ab dem die Vorschriften der Richtlinie 2003/48/EG von den Mitgliedstaaten auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union nach Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie anzuwenden sind. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
