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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Art 1 

(1) Dem in Berlin am 27. Januar 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.