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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)
§ 55a 

Bei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie, die bis zum 1. Juli 1976 den Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen, entfällt das Erfordernis des § 3 Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz.