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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zollverordnung (ZollV)
§ 25
Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften zuständige Zollbehörden
Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften ist das Hauptzollamt Hannover zuständig.
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