Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht § 4Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium
Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.