zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
§ 6
Vertretung des Steuerungsgremiums nach außen
Die vorsitzende Person vertritt das Steuerungsgremium gegenüber der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht und nach außen.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular