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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung - ZTRV)
§ 11 Nacherfassungen

Wird festgestellt, dass eine verwahrte erbfolgerelevante Urkunde nicht im Zentralen Testamentsregister registriert ist, obwohl dies nach dem Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz vorgesehen war, ist die entsprechende Meldung von der Verwahrstelle nachzuholen.