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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)
Anhang 5 (zu § 4 Abs. 3)
Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

( Fundstelle: BGBl. I 2007, 1802 - 1803 )
1.
Grundsatz

Die anteilige Kürzung erfolgt durch Anwendung eines Kürzungsfaktors auf die Zuteilungsmenge, die sich aus der Anwendung der für die Anlage maßgeblichen Zuteilungsregel ergibt. Die Zuteilungsmenge nach Anwendung der anteiligen Kürzung berechnet sich nach Formel 1 dieses Anhangs.
Der Umfang der anteiligen Kürzung berechnet sich in Abhängigkeit vom Effizienzstandard der Anlage und dem Anpassungsfaktor. Die anteilige Kürzung berechnet sich nach Formel 2 dieses Anhangs.
a)
Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

Der Effizienzstandard der Anlage entspricht dem Verhältnis der Emissionsmenge, die sich aus der Multiplikation der Produktionsmenge der Anlage im Referenzjahr und dem Produktstandard nach Nummer 2 ergibt, zu den Emissionen der Anlage im Referenzjahr.
Stellt eine Anlage mehrere Produkte her, erfolgt die Berechnung für die Produkte Strom, Wärme und Wellenarbeit; maßgeblich ist dabei die Summe der für die Einzelprodukte berechneten Emissionen. Der Höchstwert für den Effizienzstandard der Anlage beträgt 1. Der Effizienzstandard berechnet sich nach Formel 3 dieses Anhangs.
b)
Bestimmung des Anpassungsfaktors

Soweit die Summe aller entsprechend dem Effizienzstandard berechneten Kürzungen von dem Gesamtminderungsbedarf abweicht, der durch die anteilige Kürzung insgesamt zu erbringen ist, werden die einzelnen Kürzungen durch Anwendung eines Anpassungsfaktors korrigiert. Der Anpassungsfaktor entspricht dem Verhältnis zwischen dem Gesamtminderungsbedarf und der Summe aller entsprechend dem Effizienzstandard berechneten Kürzungen. Die Summe der entsprechend dem Effizienzstandard berechneten Kürzungen berechnet sich aus der Differenz der Summe aller Zuteilungen und der Summe aller Zuteilungen nach Anwendung des Effizienzstandards. Der Anpassungsfaktor berechnet sich nach Formel 4 dieses Anhangs.
2.
Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung
a)
Erzeugung von Strom:
aa)
365 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde Nettostromerzeugung, sofern im Referenzjahr gasförmige Brennstoffe eingesetzt wurden und in der Rechtsverordnung nach § 13 nichts anderes bestimmt ist,
bb)
990 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde Nettostromerzeugung, sofern im Referenzjahr Braunkohle eingesetzt wurde mit dem beim Abnahmeversuch der Anlage ermittelten Wirkungsgrad und der am Standort nutzbaren Braunkohle, ansonsten
cc)
750 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde Nettostromerzeugung;
b)
Erzeugung von Wärme:
aa)
225 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde, sofern im Referenzjahr gasförmige Brennstoffe eingesetzt wurden und in der Rechtsverordnung nach § 13 nichts anderes bestimmt ist, ansonsten
bb)
400 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde;
c)
Erzeugung von Wellenarbeit
530 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde.
Sofern in einer Anlage im Referenzjahr mehrere Brennstoffe eingesetzt wurden, errechnet sich der Produktstandard mit der Maßgabe, dass eine Zuordnung zu den Produktstandards entsprechend den Anteilen der Brennstoffenergie der im Referenzjahr eingesetzten Brennstoffe an der Gesamtbrennstoffenergie dieses Jahres erfolgt.
3.
Bestimmung des Referenzjahres

Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2004 ist Referenzjahr das Jahr 2005. Für Anlagen mit Inbetriebnahme im Jahr 2005 ist Referenzjahr das Jahr 2006. Für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2005 ist Referenzjahr das Jahr, das dem Jahr der Inbetriebnahme folgt; abweichend von Nummer 1 Buchstabe a sind dabei die für das Referenzjahr prognostizierten Produktionsmengen und Emissionen maßgeblich.
4.
Berechnungsformeln

Formel 1
Berechnung der Zuteilungsmenge nach Anwendung der anteiligen Kürzung
Formel 2
Berechnung der anteiligen Kürzung
Formel 3
Bestimmung des Effizienzstandards
Formel 4
Bestimmung des Anpassungsfaktors
Erläuterung der Abkürzungen
AKAnteilige Kürzung der Zuteilungsmenge
AFAnpassungsfaktor
BUGesamtzuteilungsmenge für Bestandsanlagen in der Zuteilungsperiode
EBMenge der Emissionsberechtigungen nach Anwendung der für die Anlage maßgeblichen Zuteilungsregel
EB endMenge der Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode nach anteiliger Kürzung
EM RJEmissionen der Anlage im Referenzjahr
ESEffizienzstandard der Anlage
P ANettowärmeproduktion der Anlage im Referenzjahr (in MWh)
P QNettostromproduktion der Anlage im Referenzjahr (in MWh)
P WNettoproduktion von Wellenarbeit der Anlage im Referenzjahr (in MWh)
PS AProduktstandard für die Erzeugung von Wärme
PS QProduktstandard für die Erzeugung von Strom
PS WProduktstandard für die Erzeugung von Wellenarbeit