(2) Übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Instrumenten,
- 2.
Messen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und Konturen,
- 3.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
- 4.
Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- 5.
Herstellen von Verbindungen,
- 6.
Herstellen und Gestalten von Oberflächen,
- 7.
Herstellen von Korpussen,
- 8.
Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen oder Herstellen von Harfenhälsen und Säulen,
- 9.
Herstellen von Griffbrettern und Stegen oder Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken.