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Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge*)

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeines
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Genehmigungsbehörde
Kapitel 2
 Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
  § 3 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
  § 4 Erteilung der EG-Typgenehmigung
  § 5 Änderung der EG-Typgenehmigung
  § 6 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
  § 7 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
  § 8 Besondere Verfahren
Abschnitt 2
 Kleinserien-Typgenehmigung
  § 9 Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung
  § 10 Übereinstimmungsbescheinigung
  § 11 Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung
  § 12 Datenbestätigung
Abschnitt 3
 Einzelgenehmigung
  § 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
Abschnitt 4
 EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
  § 14 Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung
Kapitel 3
 EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
  § 15 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
  § 16 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
  § 17 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
  § 18 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
  § 19 Besondere Verfahren
Kapitel 4
 EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
  § 20 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
  § 21 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
  § 22 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
  § 23 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
  § 24 Besondere Verfahren
Kapitel 5
 Gemeinsame Vorschriften
  § 25 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
  § 26 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten
  § 27 Zulassung und Veräußerung
  § 28 Informationen des Herstellers
  § 29 Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel 6
 Anerkennung von Technischen Diensten
  § 30 Anerkennung und Anerkennungsstelle
  § 31 Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste
  § 32 Änderung der Anerkennung
  § 33 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
  § 34 Überwachung der anerkannten Stellen
  § 35 (aufgehoben)
  § 36 Freistellungsklausel
Kapitel 7
 Durchführungs- und Schlussvorschriften
  § 37 Ordnungswidrigkeiten
  § 38 Harmonisierte Normen
  § 39 Übergangsvorschriften
  § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel