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N-Lex
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 eID-Karte
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Besitz und Eigentum; Hersteller, Vergabestelle und Sperrlistenbetreiber
§ 4 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
§ 5 Gültigkeitsdauer
§ 6 Sachliche Zuständigkeit
§ 7 Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 2
Ausstellung und Sperrung der eID-Karte; elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
§ 8 Ausstellung der eID-Karte
§ 8a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
§ 9 Sperrung und Entsperrung
§ 10 Informationspflichten
§ 11 Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
Abschnitt 3
Nutzung der eID-Karte
§ 12 Elektronischer Identitätsnachweis
§ 13 Vor-Ort-Auslesen
§ 14 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
Abschnitt 4
Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen
§ 14a Hoheitliche Berechtigungszertifikate
§ 15 Berechtigungen für Diensteanbieter
§ 16 Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
§ 17 Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter
§ 18 Elektronische Signatur
Abschnitt 5
eID-Karte-Register
§ 19 eID-Karte-Register
§ 19a Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten
Abschnitt 6
Pflichten des Karteninhabers; Ungültigkeit und Einziehung
§ 20 Pflichten des Karteninhabers
§ 21 Ungültigkeit
§ 22 Einziehung und Sicherstellung
Abschnitt 7
Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
§ 23 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Verordnungsermächtigung
§ 26 Übergangsvorschrift
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