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Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 eID-Karte
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Besitz und Eigentum; Hersteller, Vergabestelle und Sperrlistenbetreiber
  § 4 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
  § 5 Gültigkeitsdauer
  § 6 Sachliche Zuständigkeit
  § 7 Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 2
 Ausstellung und Sperrung der eID-Karte; elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
  § 8 Ausstellung der eID-Karte
  § 8a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
  § 9 Sperrung und Entsperrung
  § 10 Informationspflichten
  § 11 Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
Abschnitt 3
 Nutzung der eID-Karte
  § 12 Elektronischer Identitätsnachweis
  § 13 Vor-Ort-Auslesen
  § 14 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
Abschnitt 4
 Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen
  § 14a Hoheitliche Berechtigungszertifikate
  § 15 Berechtigungen für Diensteanbieter
  § 16 Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
  § 17 Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter
  § 18 Elektronische Signatur
Abschnitt 5
 eID-Karte-Register
  § 19 eID-Karte-Register
  § 19a Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten
Abschnitt 6
 Pflichten des Karteninhabers; Ungültigkeit und Einziehung
  § 20 Pflichten des Karteninhabers
  § 21 Ungültigkeit
  § 22 Einziehung und Sicherstellung
Abschnitt 7
 Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
  § 23 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
  § 24 Bußgeldvorschriften
  § 25 Verordnungsermächtigung
  § 26 Übergangsvorschrift