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Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Begriffsbestimmung
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Berufliche Qualifizierung
  § 4 Schutzzeit
  § 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
Abschnitt 2
 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
  § 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art
  § 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
  § 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
  § 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Abschnitt 3
 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
  § 10 Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung
  § 11 Weiterverwendung nach der Schutzzeit
Abschnitt 4
 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
  § 12 Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
  § 13 Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
  § 14 Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
  § 15 Befristete Arbeitsverhältnisse
Abschnitt 5
 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
  § 16 Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
  § 17 Erstattungsanspruch
  § 18 Entschädigung
Abschnitt 6
 Besondere Personengruppen
  § 19 Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
  § 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
  § 20a Bezugspersonen
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
  § 22 Übergangsregelung
  § 23 Zuständiger Geschäftsbereich