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Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

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  Inhaltsübersicht
  Eingangsformel
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Allgemeine Anforderungen
  § 3 Ausnahmen, Genehmigungen
  § 4 Begriffserklärungen für Bahnanlagen
  § 5 Spurweite
  § 6 Gleisbogen
  § 7 Gleisneigung
  § 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
  § 9 Umgrenzung des lichten Raumes
  § 10 Gleisabstand
  § 11 Bahnübergänge
  § 12 Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
  § 13 Bahnsteige, Rampen, Bahnhofsname
  § 14 Signale und Weichen
  § 15 Zugbeeinflussung
  § 16 Fernmeldeanlagen
  § 17 Untersuchen und Überwachen der Bahn
  § 18 Einteilung der Fahrzeuge, Begriffserklärungen
  § 19 Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit
  § 20 Radsatzabstand und Bogenlauf
  § 21 Räder und Radsätze
  § 22 Begrenzung der Fahrzeuge
  § 23 Bremsen
  § 24 Zug- und Stoßeinrichtungen
  § 25 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
  § 26
  § 27 Beschaffenheit der Fahrzeuge
  § 28 Ausrüstung der Triebfahrzeuge
  § 29 Ausrüstung der Wagen
  § 30
  § 31
  § 32 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
  § 33 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
  § 34 Begriff, Art und Länge der Züge
  § 35 Ausrüsten der Züge mit Bremsen
  § 36 Zusammenstellen der Züge
  § 37
  § 38 Fahrordnung
  § 39 Zugfolge
  § 40 Fahrgeschwindigkeit
  § 41 Schieben und Nachschieben der Züge
  § 42 Rangieren, Hemmschuhe
  § 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge
  § 44 Mitfahren im Führerraum
  § 45 Besetzen der Triebfahrzeuge
  § 46 Besetzen der Züge mit Zugbegleitern
  § 47 Personal
  § 48 Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
  § 49 Ordnungswidrigkeiten
  § 50 Inkrafttreten
  § 51
  Schlußformel
  Anlage 1 Bild 1, 2 und 3
(Zu den §§ 9 und 22)

Umgrenzung des lichten Raumes
  Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10)
  Anlage 3 (zu den §§ 9 und 10)

Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände bei Gleisen mit Rollfahrzeugbetrieb
  Anlage 4 (zu § 21)

Radsatz
  Anlage 5 (zu § 21)

Räder
  Anlage 6 (zu § 25)

Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge