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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
  § 2a Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt 2
 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Titel 1
 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
  § 3 Allgemeine Voraussetzungen
  § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
  § 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
  § 5 Ausschluss der Zulage
  § 6 (weggefallen)
  § 6a (weggefallen)
Titel 2
 Zulage für Tauchertätigkeit
  § 7 Allgemeine Voraussetzungen
  § 8 Höhe der Zulage
  § 9 Berechnung der Zulage
Titel 3
 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
  § 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
  § 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Titel 4
 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
  § 12 Allgemeine Voraussetzungen
  § 13 Höhe der Zulage
  § 14 Berechnung der Zulage
  § 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5
 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
  § 16 Zulage für Klimaerprobung
  § 16a Zulage für Unterdruckkammerdienst
  § 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
  § 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
  § 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
Abschnitt 3
 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
  § 17a Allgemeine Voraussetzungen
  § 17b Höhe der Zulage
  § 17c Ausschluss der Zulage
  § 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
Abschnitt 4
 Zulagen in festen Monatsbeträgen
  § 18 Entstehen des Anspruchs
  § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
  § 20 (weggefallen)
  § 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
  § 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
  § 22 Zulage für besondere Einsätze
  § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
  § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
  § 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
  §§ 23b und 23c (weggefallen)
  § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
  § 23e Zulage für Minentaucher
  § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
  § 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
  § 23h Zulage für Fallschirmspringer
  § 23i Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
  § 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  § 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
  § 23l Zulage für Bergführer
  § 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
  § 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  § 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
  § 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
  § 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
  § 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
Abschnitt 5
 Übergangsregelungen
  § 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen