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N-Lex
Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Anzeige des Inverkehrbringens
§ 3 Zuständige Behörde und Anzeige des Inverkehrbringens
Abschnitt 3
Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 4 Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 5 Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
Abschnitt 4
Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 6 Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
§ 7 Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
§ 8 Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
Abschnitt 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Straftaten
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3)
Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen
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