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Luftsicherheits-Schulungsverordnung

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Schulung von Personal
  § 3 Schulungsvoraussetzungen
  § 4 Schulungen und Fortbildungen von Luftsicherheitskontrollpersonal, Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragten
  § 5 Schulungen und Fortbildungen von Sicherheitspersonal und anderem Personal
  § 6 Schulungsumfang
  § 7 Schulungsinhalt
  § 8 Schulungsnachweis, Lernerfolgskontrolle
Abschnitt 3
 Zuständige Luftsicherheitsbehörde
  § 9 Zuständigkeiten
Abschnitt 4
 Zertifizierung und Rezertifizierung des Luftsicherheitskontrollpersonals
  § 10 Antragstellung zur Zertifizierung
  § 11 Prüfungsverfahren
  § 12 Prüfungsausschuss
  § 13 Bewertung von Prüfungsleistungen
  § 14 Reihenfolge und Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung; endgültiges Nichtbestehen der Prüfung
  § 15 Störung der Prüfung und Täuschungsversuch
  § 16 Erteilung des Zertifikats
  § 17 Widerruf des Zertifikats
  § 18 Rezertifizierung
Abschnitt 5
 Ausbilder
  § 19 Ausbilderzertifikat
  § 20 Verfahren zur Erteilung des Ausbilderzertifikats
  § 21 Widerruf eines erteilten Ausbilderzertifikats, Suspendierung des Ausbilders, Streichung von der Ausbilderliste
  § 22 Fortbildungsverpflichtung der Ausbilder
  § 23 Rezertifizierung der Ausbilder
Abschnitt 6
 Schulungen von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und des Sprengstoffspürhunde-Teams
  § 24 Schulungsverpflichtung
  § 25 Schulungsumfang und Schulungsinhalt
  § 26 Schulungsnachweis
  § 27 Wiederholungsschulung
  § 28 Ausbilderzertifikat für die Schulung von Sprengstoffspürhunde-Teams
Abschnitt 7
 Fortbildung
  § 29 Fortbildungspflicht, Fortbildungsumfang und Fortbildungsinhalt
  § 30 Fortbildungsverfahren
  § 31 Fortbildungsnachweis
  § 32 Verletzung der Fortbildungspflicht
Abschnitt 8
 Dokumentationspflichten, Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten
  § 33 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  § 34 Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten
Abschnitt 9
 Übergangsregelung und Schlussbestimmung
  § 35 Übergangsregelung
  § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
Kriterien der mentalen und physischen Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal
  Anlage 2 (zu den §§ 7 und 8)
Schulungsinhalte und Schulungsnachweis
  Anlage 3 (zu den §§ 19 bis 23 und § 28)
Ausbilder
  Anlage 4 (zu den §§ 25 und 27)
Schulungsinhalte für die Erst- und Wiederholungsschulungen für Sprengstoffspürhunde,
Hundeführer und Sprengstoffspürhunde-Teams
  Anlage 5 (zu den §§ 10 bis 18)
Prüfungsordnung
  Anlage 6 (zu den §§ 29 bis 32)
Fortbildung
  Anlage 7 (zu den §§ 4 und 5)
Computergestützte Schulungen