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N-Lex
Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel
Abschnitt 1
Grundsätzliches
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundlagen für die Ermittlung des Durchschnittseinkommens nach § 89 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
Abschnitt 2
Zuordnung
§ 3 Allgemeine Zuordnung
§ 4 Zuordnung in besonderen Fällen
§ 5 Zuordnung und Regelung bei mehreren Tätigkeiten oder bei Führen eines gemeinsamen Haushaltes
§ 6 Zuordnung bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie bei berücksichtigungsfähigem Schaden nach einem Nachschaden
Abschnitt 3
Derzeitiges Einkommen gemäß § 89 Absatz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 7 Zusammensetzung
§ 8 Besonderheiten bei der Berücksichtigung einzelner Einkommen
§ 9 Einkommen bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 10 Vergleichswert als fiktives Altersersatzeinkommen
§ 11 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen
Abschnitt 4
Schlussbestimmung
§ 12 Inkrafttreten
Schlussformel
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