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Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
  § 2 Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
  § 3 Begriff der radioaktiven Stoffe
  § 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
  § 5 Sonstige Begriffsbestimmungen
Teil 2
 Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1
 Strahlenschutzgrundsätze
  § 6 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
  § 7 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
  § 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
  § 9 Dosisbegrenzung
Kapitel 2
 Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
 Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  § 10 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  § 11 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
Abschnitt 2
 Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
  § 12 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
  § 13 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
  § 14 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
  § 15 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
  § 16 Erforderliche Unterlagen
  § 17 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  § 18 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  § 19 Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
  § 20 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
  § 21 Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
  § 22 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
  § 23 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/745
  § 24 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3
 Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
  § 25 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
  § 26 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Abschnitt 4
 Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
  § 27 Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
  § 28 Genehmigungsfreie Beförderung
  § 29 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
  § 30 Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
Abschnitt 5
 Medizinische Forschung
  § 31 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  § 32 Anzeigebedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  § 33 Prüfung der Anzeige durch die zuständige Behörde
  § 34 Untersagung der angezeigten Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  § 35 Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  § 36 Ethikkommission
  § 37 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6
 Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1
 Rechtfertigung
  § 38 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
 Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
  § 39 Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
  § 40 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
  § 41 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
  § 42 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
  § 43 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüber- schreitenden Verbringung von Konsumgütern
  § 44 Rückführung von Konsumgütern
Unterabschnitt 3
 Bauartzulassung
  § 45 Bauartzugelassene Vorrichtungen
  § 46 Verfahren der Bauartzulassung
  § 47 Zulassungsschein
  § 48 Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
  § 49 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7
 Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
  § 50 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
  § 51 Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
  § 52 Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
  § 53 Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
  § 54 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
Abschnitt 8
 Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1
 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
  § 55 Abschätzung der Exposition
  § 56 Anzeige
  § 57 Prüfung der angezeigten Tätigkeit
  § 58 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
  § 59 Externe Tätigkeit
Unterabschnitt 2
 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
  § 60 Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
  § 61 Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
  § 62 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
  § 63 In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
  § 64 Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
  § 65 Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
  § 66 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Abschnitt 9
 Ausnahme
  § 67 Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
Kapitel 3
 Freigabe
  § 68 Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
Kapitel 4
 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
  § 69 Strahlenschutzverantwortlicher
  § 70 Strahlenschutzbeauftragter
  § 71 Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
  § 72 Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
  § 73 Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
  § 74 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
  § 75 Überprüfung der Zuverlässigkeit
Kapitel 5
 Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
  § 76 Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
  § 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis
  § 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
  § 79 Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
  § 80 Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
  § 81 Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
  § 82 Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
  § 83 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
  § 84 Früherkennung; Verordnungsermächtigung
  § 85 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
  § 86 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
  § 87 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
  § 88 Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
  § 89 Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
Kapitel 6
 Melde- und Informationspflichten
  § 90 Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
  § 91 Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
Teil 3
 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Kapitel 1
 Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
Abschnitt 1
 Notfallschutzgrundsätze
  § 92 Notfallschutzgrundsätze
Abschnitt 2
 Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
  § 93 Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
  § 94 Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
  § 95 Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
  § 95a Auskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
  § 96 Eilverordnungen
Abschnitt 3
 Notfallvorsorge
  § 97 Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
  § 98 Allgemeiner Notfallplan des Bundes
  § 99 Besondere Notfallpläne des Bundes
  § 100 Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
  § 101 Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
  § 102 Notfallübungen
  § 103 Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
  § 104 Beschaffung von Schutzwirkstoffen
  § 105 Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
Abschnitt 4
 Radiologische Lage, Notfallreaktion
  § 106 Radiologisches Lagezentrum des Bundes
  § 107 Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
  § 108 Radiologisches Lagebild
  § 109 Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
  § 110 Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
  § 111 Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
  § 112 Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Kapitel 2
 Schutz der Einsatzkräfte
  § 113 Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
  § 114 Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
  § 115 Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
  § 116 Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
  § 117 Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
Teil 4
 Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1
 Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
  § 118 Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
  § 119 Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
  § 120 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
Kapitel 2
 Schutz vor Radon
Abschnitt 1
 Gemeinsame Vorschriften
  § 121 Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
  § 122 Radonmaßnahmenplan
  § 123 Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
 Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
  § 124 Referenzwert; Verordnungsermächtigung
  § 125 Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
Abschnitt 3
 Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
  § 126 Referenzwert
  § 127 Messung der Radonkonzentration
  § 128 Reduzierung der Radonkonzentration
  § 129 Anmeldung
  § 130 Abschätzung der Exposition
  § 131 Beruflicher Strahlenschutz
  § 131a Aufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
  § 132 Verordnungsermächtigung
Kapitel 3
 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
  § 133 Referenzwert
  § 134 Bestimmung der spezifischen Aktivität
  § 135 Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 4
 Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1
 Radioaktive Altlasten
  § 136 Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
  § 137 Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
  § 138 Verdacht auf radioaktive Altlasten
  § 139 Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
  § 140 Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
  § 141 Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
  § 142 Information der Öffentlichkeit; Erfassung
  § 143 Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
  § 144 Behördliche Sanierungsplanung
  § 145 Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
  § 146 Kosten; Ausgleichsanspruch
  § 147 Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
  § 148 Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
  § 149 Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
  § 150 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Abschnitt 2
 Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
  § 151 Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
  § 152 Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Kapitel 5
 Sonstige bestehende Expositionssituationen
  § 153 Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
  § 154 Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
  § 155 Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
  § 156 Maßnahmen
  § 157 Kosten; Ausgleichsanspruch
  § 158 Information
  § 159 Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
  § 160 Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
Teil 5
 Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 1
 Überwachung der Umweltradioaktivität
  § 161 Aufgaben des Bundes
  § 162 Aufgaben der Länder
  § 163 Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
  § 164 Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
  § 165 Betretungsrecht und Probenahme
Kapitel 2
 Weitere Vorschriften
  § 166 Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
  § 167 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
  § 168 Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
  § 169 Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
  § 170 Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
  § 171 Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
  § 172 Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
  § 173 Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
  § 174 Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
  § 175 Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
  § 176 Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
  § 177 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
Teil 6
 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
  § 178 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
  § 179 Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis
  § 180 Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
  § 181 Umweltverträglichkeitsprüfung
  § 182 Schriftform, elektronische Kommunikation
  § 183 Kosten; Verordnungsermächtigung
Teil 7
 Verwaltungsbehörden
  § 184 Zuständigkeit der Landesbehörden
  § 185 Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
  § 186 Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
  § 187 Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  § 188 Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
  § 189 Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
  § 190 Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
  § 191 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  § 192 Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
  § 193 Informationsübermittlung
  § 193a Ausstattung der zuständigen Behörden
Teil 8
 Schlussbestimmungen
Kapitel 1
 Bußgeldvorschriften
  § 194 Bußgeldvorschriften
  § 195 Einziehung
Kapitel 2
 Übergangsvorschriften
  § 196 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
  § 197 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
  § 198 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
  § 199 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
  § 200 Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
  § 201 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
  § 202 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
  § 203 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
  § 204 Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
  § 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
  § 206 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
  § 207 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
  § 208 Bauartzulassung (§ 45)
  § 209 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
  § 210 Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
  § 211 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
  § 212 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
  § 213 Zulassung der Früherkennung (§ 84)
  § 214 Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
  § 215 Radioaktive Altlasten
  § 216 Bestimmung von Messstellen (§ 169)
  § 217 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
  § 218 Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten
  Anlage 1 (zu § 5 Absatz 32)
Rückstände nach § 5 Absatz 32
  Anlage 2 (zu § 16, § 25 Absatz 2, § 40 Absatz 4, § 46 Absatz 1)
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
  Anlage 3 (zu § 55 Absatz 1)
Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1
  Anlage 4 (zu § 97 Absatz 5)
Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente
  Anlage 5 (zu § 98)
Wesentliche Elemente des allgemeinen Notfallplans des Bundes
  Anlage 6 (zu § 99)
Wesentliche Elemente der besonderen Notfallpläne des Bundes
  Anlage 7 (zu § 112)
Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
  Anlage 8 (zu § 127 Absatz 1 Nummer 2)
Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
  Anlage 9 (zu § 134 Absatz 1)
Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen