| | Inhaltsübersicht |
Erster Abschnitt |
| Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften |
| | § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes |
| | § 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes |
| | § 3 Rechte des Einzelnen |
| | § 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen |
| | § 5 Besondere Verwendungsverbote |
| | § 6 Begriffsbestimmungen |
Zweiter Abschnitt |
| Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes |
| | § 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten |
| | § 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen |
| | § 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen |
| | § 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst |
| | § 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv |
Dritter Abschnitt |
| Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes |
Erster Unterabschnitt |
| Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten |
| | § 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes |
| | § 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe |
| | § 14 (weggefallen) |
| | § 15 Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe |
| | § 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe |
| | § 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe |
| | § 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften |
Zweiter Unterabschnitt |
| Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen |
| | § 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften |
| | § 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen |
| | § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen |
| | § 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse |
| | § 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr |
| | § 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften |
| | § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste |
| | § 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen |
| | § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen |
| | § 28 (weggefallen) |
| | § 29 Zweckbindung |
| | § 30 Benachrichtigung von der Übermittlung |
| | § 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden |
Dritter Unterabschnitt |
| Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk |
| | § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung |
| | § 32a Benachrichtigung |
| | § 33 Verfahren |
| | § 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film |
Vierter Abschnitt |
| Besondere Vorschriften |
| | §§ 35 bis 37 (weggefallen) |
| | § 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes |
| | § 38 Landesbeauftragte |
| | § 39 Beratungsgremium |
| | § 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen |
| | § 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag |
Fünfter Abschnitt |
| Schlussvorschriften |
| | § 42 (weggefallen) |
| | § 42a Gerichtsstand |
| | § 43 Vorrang dieses Gesetzes |
| | § 44 Strafvorschriften |
| | § 45 Bußgeldvorschriften |
| | § 46 (weggefallen) |
| | § 46a Einschränkung von Grundrechten |
| | § 47 Übergangsregelung |
| | § 48 Evaluierung |