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Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin
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Eingangsformel
Art 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
Art 2 Rechtsstellung
Art 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
Art 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
Art 5 Verkehrsfreiheit
Art 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
Art 7 Zeugnispflicht
Art 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
Art 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
Art 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsteuer
Art 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
Art 12 Weitere steuerliche Regelungen
Art 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
Art 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
Art 15 Ausweise
Art 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
Art 17 Haftpflichtversicherung
Art 18 Private Erwerbstätigkeit
Art 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
Art 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
Schlussformel
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