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N-Lex
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
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Abschnitt 1
Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
§ 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
§ 3 Stundensatz des Vormunds
§ 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
§ 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
§ 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
Abschnitt 2
Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
§ 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 9 Fallpauschalen
§ 10 Gesonderte Pauschalen
§ 11 Aufwendungsersatz
§ 12 Sonderfälle der Betreuung
§ 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
§ 14 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
§ 15 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
§ 16 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 17 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
Abschnitt 4
Übergangsregelungen
§ 18 Übergangsregelung
§ 19 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben
Anlage (zu § 8 Absatz 1)
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