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Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs

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Erster Abschnitt
 Sicherstellung durch Rechtsverordnungen
  § 1 Gegenstand von Rechtsverordnungen
  § 2 Voraussetzungen und Grenzen der Rechtsverordnungen
  § 3 Rechtsverordnungen über Buchführungs- und Meldepflichten
  § 4 Rechtsverordnungen über Bevorratungen
  § 5 Zuständigkeiten zum Erlaß von Rechtsverordnungen
  § 6 Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen
  § 7 Geltungsdauer der Rechtsverordnungen
  § 8 Verfügungen
Zweiter Abschnitt
 Sicherstellung durch Leistungen
  § 9 Leistungspflichtige
  § 10 Leistungspflicht der Eisenbahnen
  § 10a Besondere Leistungspflichten der Eisenbahnen des Bundes und der Deutschen Flugsicherung und besondere Maßnahmen für den Bereich der Bundesfernstraßen
  § 10b Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur
  § 11 Leistungspflicht der Baulastträger
  § 12 Erweiterte Leistungspflicht von Verkehrsunternehmen
  § 13 Verwahrungspflichten
  § 14 Verkehrsräumung, Standort- und Wegeänderungen
  § 15 Auskünfte
Dritter Abschnitt
 Verwaltungsverfahren
  § 16 Interessenausgleich
  § 17 Vorsorge
  § 18 Zustellungen
  § 19 Ausführung des Gesetzes für Verteidigungszwecke
  § 20 Ausführung des Gesetzes für die Zwecke nach § 9 Abs. 2
  § 21 Mitwirkung von Vereinigungen und Hilfsorganen
  § 22 Rechtsmittelbeschränkung
Vierter Abschnitt
 Entschädigungen und Kosten
  § 23 Entschädigungen
  § 24 Härteausgleich
  § 25 Kosten
Fünfter Abschnitt
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 26 Zuwiderhandlungen gegen Sicherstellungsmaßnahmen
  § 27
  § 28 Ordnungswidrigkeiten
  § 29 Zuständige Verwaltungsbehörde
Sechster Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 30 Ausnahmen und Sonderregelungen
  § 31
  § 32 Einschränkung der Grundrechte
  § 33 Hamburg-Klausel
  § 34 Stadtstaaten-Klausel
  § 35
  § 36 Inkrafttreten