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N-Lex
Gesetz über den Versorgungsausgleich
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Inhaltsübersicht
Teil 1
Der Versorgungsausgleich
Kapitel 1
Allgemeiner Teil
§ 1 Halbteilung der Anrechte
§ 2 Auszugleichende Anrechte
§ 3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
§ 4 Auskunftsansprüche
§ 5 Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
Kapitel 2
Ausgleich
Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
§ 6 Regelungsbefugnisse der Ehegatten
§ 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 8 Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung
Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 9 Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
Unterabschnitt 2
Interne Teilung
§ 10 Interne Teilung
§ 11 Anforderungen an die interne Teilung
§ 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers
Unterabschnitt 3
Externe Teilung
§ 14 Externe Teilung
§ 15 Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
§ 16 Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
§ 17 Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
Unterabschnitt 4
Ausnahmen
§ 18 Geringfügigkeit
§ 19 Fehlende Ausgleichsreife
Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
§ 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
§ 21 Abtretung von Versorgungsansprüchen
§ 22 Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
Unterabschnitt 2
Abfindung
§ 23 Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
§ 24 Höhe der Abfindung, Zweckbindung
Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
§ 25 Anspruch gegen den Versorgungsträger
§ 26 Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
Abschnitt 4
Härtefälle
§ 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften
§ 28 Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
§ 29 Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
§ 30 Schutz des Versorgungsträgers
§ 31 Tod eines Ehegatten
Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft
§ 32 Anpassungsfähige Anrechte
§ 33 Anpassung wegen Unterhalt
§ 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
§ 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 37 Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
§ 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
Teil 2
Wertermittlung
Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
§ 39 Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
§ 40 Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
§ 41 Bewertung einer laufenden Versorgung
§ 42 Bewertung nach Billigkeit
Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
§ 43 Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 44 Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 45 Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
§ 46 Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
§ 47 Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
Teil 2a
Ergänzende Vorschriften
§ 47a Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
Teil 3
Übergangsvorschriften
§ 48 Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54 Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977
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