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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen *
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt des Teiles 1
§ 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9 Inhalt des Teiles 2
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11 Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
§ 12 Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“
§ 13 Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“
§ 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation
§ 17 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 18 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Schlussvorschrift
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
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