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Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Erlaubnisverfahren, Sachkundenachweis, Weiterbildung
  § 1 Zusätzliche Angaben bei der Antragstellung
  § 2 Sachkundeprüfung
  § 3 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
  § 4 Prüfung, Verfahren
  § 5 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
  § 6 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
  § 7 Weiterbildung
Abschnitt 2
 Vermittlerregister
  § 8 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
  § 9 Mitteilungspflichten
  § 10 Zugang
Abschnitt 3
 Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
  § 11 Geltungsbereich der Versicherung
  § 12 Umfang der Versicherung
  § 13 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 4
 Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Informationspflichten
  § 14 Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Vergütung, Vermeidung von Interessenkonflikten
  § 15 Information des Versicherungsnehmers
  § 16 Einzelheiten der Mitteilung
  § 17 Behandlung von Beschwerden
Abschnitt 5
 Ergänzende Vorschriften für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
  § 18 Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten
  § 19 Vergütung
Abschnitt 6
 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers
  § 20 Sicherheitsleistung, Versicherung
  § 21 Nachweis
  § 22 Aufzeichnungspflicht des Gewerbetreibenden
  § 23 Prüfungen
  § 24 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
  § 25 Rückversicherungen
Abschnitt 7
 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
  § 26 Ordnungswidrigkeiten
  § 27 Übergangsregelung
  Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2)
Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
  Anlage 2 (zu § 4 Absatz 8)
Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“ nach § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung
  Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1)
Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
  Anlage 4 (zu § 7 Absatz 3)
Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO i. V. m. § 7 Absatz 1 VersVermV für das Jahr … .