Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Vereinsregisterverordnung

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

Abschnitt 1
 Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
  § 1 Zuständigkeit
  § 2 Aufbau des Vereinsregisters
  § 3 Gestaltung und Benutzung des Registerblatts
  § 4 Schließung des Registerblatts
  § 5 Neufassung des Registerblatts
  § 6 Sitzverlegung und Umwandlung von Vereinen
  § 7 Registerakten, Handblatt
  § 8 Führung des Namensverzeichnisses
Abschnitt 2
 Führung des Vereinsregisters
  § 9 Eintragungsverfügung
  § 10 Form der Eintragungen
  § 11 Änderung und Löschung von Eintragungen
  § 12 Berichtigung von Eintragungen
  § 13 Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten
  § 14 (weggefallen)
  § 15 Erreichbarkeit des Vereins
  § 16 Einsicht in das Vereinsregister
  § 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse
Abschnitt 3
 Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 1
 Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
  § 18 Grundsatz
  § 19 Begriff des maschinell geführten Vereinsregisters
  § 20 Anforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
  § 21 Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
Unterabschnitt 2
 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
  § 22 (weggefallen)
  § 23 Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung
  § 24 (weggefallen)
  § 25 Freigabe des maschinell geführten Registerblatts
Unterabschnitt 3
 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
  § 26 Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt
  § 27 Eintragung in das maschinell geführte Vereinsregister
  § 28 Elektronische Registersignatur
  § 29 Rötungen
  § 30 Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter
Unterabschnitt 4
 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
  § 31 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
  § 32 Ausdrucke
Unterabschnitt 5
 Automatisierter Abruf von Daten
  § 33 Umfang des automatisierten Datenabrufs
  § 34
  § 35
  § 36 Abrufprotokollierung
Unterabschnitt 6
 Schlußbestimmungen
  § 37 Datenverarbeitung im Auftrag
  § 38 Ersatzregister
  § 39 Übergangsregelung
  Anlage 1 (zu § 2 Satz 2)
  Anlage 2 (zu § 21 Satz 3)