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Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung

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I.
 Gemeinsame Vorschriften
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Amtshilfe
  § 3 Glaubhaftmachung
II.
 Gesetzliche Unfallversicherung
  § 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
  § 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
  § 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
III.
 Gesetzliche Rentenversicherung
  § 7 Grundsatz
1.
 Freiwillige Beitragszahlung
  § 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
  § 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
  § 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
  § 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
2.
 Leistungsrecht
  § 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
  § 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
  § 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
  § 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
  § 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
  § 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
  § 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
  § 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
  § 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
  § 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
  § 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
3.
 Zahlung von Renten ins Ausland
  § 18 Zahlungen an Verfolgte
  § 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
4.
 Anwendung des Fremdrentengesetzes
  § 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
  § 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
  § 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung