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N-Lex
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sicherung der Zweckbestimmung
§§ 2a und 2b (weggefallen)
§ 3 Zuständige Stelle
Zweiter Abschnitt
Bindungen des Verfügungsberechtigten
§ 4 Überlassung an Wohnberechtigte
§ 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
§ 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
§ 6
§ 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
§ 8 Kostenmiete
§ 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
§ 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
§ 9 Einmalige Leistungen
§ 10 Einseitige Mieterhöhung
§ 11 Kündigungsrecht des Mieters
§ 12
Dritter Abschnitt
Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
§ 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
§ 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
§ 18 Bestätigung
Vierter Abschnitt
Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
§ 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
§ 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
§ 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
§ 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
§ 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
§ 18f Mieterhöhung
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 19 Gleichstellungen
§ 20 Wohnheime
§ 21 Untermietverhältnisse
§ 22 Bergarbeiterwohnungen
§ 23 Erweiterter Anwendungsbereich
§ 24 Verwaltungszwang
§ 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 Weitergehende Verpflichtungen
§ 28 Ermächtigungen
§ 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
§ 30 Geltung im Saarland
§§ 31 bis 33a und 34 (weggefallen)
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