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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin*
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§ 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt des Teiles 1
§ 9 Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 10 Prüfungsbereich Herstellen von temporären partiellen Prothesen, Schienen und analog modellierten Kronen
§ 11 Prüfungsbereich Zahntechnische Werkstücke
§ 12 Inhalt des Teiles 2
§ 13 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 14 Prüfungsbereich Zahntechnische Aufträge durchführen
§ 15 Prüfungsbereich Fertigungsplanung, -technik und -kontrolle
§ 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschrift
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin
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