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N-Lex
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft
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Eingangsformel
§ 1 Gegenstand
§ 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Handlungsbereiche
§ 5 Handlungsbereich „International Business Management umsetzen“
§ 6 Handlungsbereich „Risk- und Changemanagement sicherstellen“
§ 7 Handlungsbereich „Außenhandelsgeschäfte durchführen“
§ 8 Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“
§ 9 Durchführung der Prüfung
§ 10 Schriftliche Prüfung
§ 11 Mündliche Prüfung
§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 15 Zeugnisse
§ 16 Wiederholung
§ 17 Ausbildereignung
§ 18 Übergangsvorschriften
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 13 und 14)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 15)
Zeugnisinhalte
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