Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzAZustAnO) § 8Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Dem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen mit Ausnahme der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.