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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
  § 3 Verkehrsverbote
  § 4 Registrierung der Hersteller
  § 5 Rücknahmepflichten der Hersteller
  § 6 (weggefallen)
  § 7 Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
  § 7a Ökologische Gestaltung der Beiträge
  § 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
  § 9 Pflichten der Vertreiber
  § 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
  § 11 Pflichten des Endnutzers
  § 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
  § 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  § 13a Mitwirkung von freiwilligen Rücknahmestellen
  § 14 Verwertung und Beseitigung
  § 15 Erfolgskontrolle
  § 16 Sammelziel
Abschnitt 3
 Kennzeichnung, Hinweispflichten
  § 17 Kennzeichnung
  § 18 Hinweis- und Informationspflichten
Abschnitt 4
 Zuständige Behörde
  § 19 Zuständige Behörde
  § 20 Aufgaben der zuständigen Behörde
  § 21 Befugnisse der zuständigen Behörde
  § 22 Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
Abschnitt 5
 Beleihung
  § 23 Ermächtigung zur Beleihung
  § 24 Aufsicht
  § 25 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 6
 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
  § 26 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
  § 27 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  § 28 Vollzug
Abschnitt 7
 Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
  § 29 Bußgeldvorschriften
  § 30 Einziehung
  § 31 Übergangsvorschriften
  Anlage zu § 17