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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Registrierung der Hersteller
§ 5 Rücknahmepflichten der Hersteller
§ 6 (weggefallen)
§ 7 Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 7a Ökologische Gestaltung der Beiträge
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 13a Mitwirkung von freiwilligen Rücknahmestellen
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziel
Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweis- und Informationspflichten
Abschnitt 4
Zuständige Behörde
§ 19 Zuständige Behörde
§ 20 Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 21 Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 22 Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
Abschnitt 5
Beleihung
§ 23 Ermächtigung zur Beleihung
§ 24 Aufsicht
§ 25 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 6
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 26 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
§ 27 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 28 Vollzug
Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
§ 29 Bußgeldvorschriften
§ 30 Einziehung
§ 31 Übergangsvorschriften
Anlage zu § 17
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